Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Information zur „Heilmittelverordnung 18 – Maßnahmen der Ergotherapie“. Gerne informieren wir Sie bei Unsicherheiten oder allgemeinen Fragen auch telefonisch unter 0441 18030453 oder persönlich.
Ergotherapeutische Leistungen kann jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt* verordnen, der die Maßnahmen aufgrund seiner/ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse überwachen, leiten und beenden kann.
Die Diagnosegruppen PS 1 bis 5 (siehe Indikationsschlüssel) erfordern eine (kinder- und jugend-)psychiatrische Eingangsdiagnostik.
*ein Arzt, der von seiner Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Zulassung erhalten hat, gesetzlich versicherte Patienten behandeln zu dürfen und seine Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen.
In Deutschland können folgende ergotherapeutische Behandlungsformen vom Arzt verordnet werden:
- Psychisch-funktionelle Behandlung
- Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- Motorisch-funktionelle Behandlung
- thermische Anwendungen
- Integration im sozialen oder auch häuslichen Umfeld (diese können Ärzte unter „Gegebenenfalls Spezifizierung der Therapieziele“ eintragen)
Wirbelsäulenerkrankungen | SB1 |
Becken- und Extremitätenverletzungen/-operationen Störungen nach traumatischer Schädigung; Operationen; Verbrennungen; Verätzungen |
SB2 |
Becken- und Extremitätenverletzungen/-operationen Amputationen nach Abschluss der Wundheilung; Angeborene Fehlbildungen |
SB3 |
Knochen-, Gelenk- und Weichteilerkrankungen Gelenkerkrankungen: vorwiegend Schulter/Ellbogen/Hand mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf |
SB4 |
Knochen-, Gelenk- und Weichteilerkrankungen Gelenkerkrankungen/Störung der Gelenkfunktion mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf |
SB5 |
Knochen-, Gelenk- und Weichteilerkrankungen Sympathische Reflexdystrophie; Sudeck’sches Syndrom; CRPS (Chronisch regionales Schmerzsyndrom) |
SB6 |
Gefäß-, Muskel- und Bindegewebserkrankungen Erkrankungen mit Gefäß-, Muskel- und Bindegewebsbeteiligung, insbesondere systemische Erkrankungen |
SB7 |
ZNS-Schädigungen ZNS-Erkrankungen und/oder Entwicklungsstörungen längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres |
EN1 |
ZNS-Schädigungen ZNS-Erkrankungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres |
EN2 |
Rückenmarkserkrankungen | EN3 |
Erkrankungen peripherer Nerven Periphere Nervenläsionen |
EN4 |
Geistige und psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter Entwicklungsstörungen; Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend |
PS1 |
Neurotische, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen Neurotische-, Belastungs- und somatoforme Störungen; Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen oder Faktoren; Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen |
PS2 |
Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen / affektive Störungen | PS3 |
Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen | PS4 |
Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen dementielle Syndrome |
PS5 |
Ausfüllhilfe für Zuweiser (Quelle: Deutscher Verband der Ergotherapeuten e. V.)
Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe des DVE.
